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Bürgergenossenschaft
Eine eingetragene Genossenschaft (eG) wird Träger des Bürger-Hauses. Jeder kann Anteile erwerben und damit Mitglied der Genossenschaft werden. Ein Anteil hat einen Wert von 250 Euro. Die Anzahl der Anteile pro Genosse ist unbegrenzt. Auch juristische Personen, also z.B. Firmen und Vereine, können Anteile kaufen und damit die Entwicklung des Bürgerhauses fördern. Auf der jährlichen Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied ein Stimmrecht, unabhängig von der Anzahl der Anteile. Dort wird auch über eine Gewinnverwendung beschlossen. Die Bürgergenossenschaft ist überparteilich und für alle demokratischen Meinungen offen.
Ein Genosse – Eine Genossin – Eine Stimme. Basisdemokratie pur.
Für die Abwicklung aller finanziellen Angelegenheiten, wie Absichtserklärungen, Kontoeröffnung, Kauf von Genossenschaftsanteilen, wird eine Partnerbank betraut.
Hier kann die Volksbank als Partner ins Spiel kommen.