Das Land Niedersachsen fördert die Gründung von Sozialgenossenschaften. Der Förderbetrag beträgt maximal 6.000€. Mit dieser Förderung können zum Beispiel die Gründungsberatung und die Prüfung des Geschäftsmodells durch den Genossenschaftsverband finanziert werden. 
Die Initiativgruppe hat einen Förderantrag eingereicht. Nach Prüfung wurde uns ein vorzeitiger Vorhabenbeginn gestattet.
Hiermit können wir weitere Aktivitäten im Rahmen der Gründung starten.

Der endgültige Zuwendungsbescheid steht noch aus und kann auch verwehrt werden.